1. Mai ist SOSDoggentag
Tradition verpflichtet, oder?
Das ist das Motto unseres Treffens am ersten Mai 2009. Der erste Mai ist eben SOSDoggen Tag. Es wird schönes Wetter erwartet. Wir haben uns daher passend für unsere Hunde für eine bewaldete Gegend entschieden. Wir treffen uns am 1. Mai wieder in VELBERT – Langenberg. Stammgäste kennen den Ort schon. Deswegen gibt es eine kleine Änderung. Wir möchten uns diesmal erst in flacheren Gefilden treffen, um einen schönen Spaziergang machen zu können. Erst im zweiten, gemütlichen Teil, treffen uns dann wieder am Bismarckturm.
Wer mitgehen / wandern möchte, meldet sich bitte bis zum Mittwoch, den 29. April 2009 bei uns per Email an die Adresse anmeldung@sosdoggen.de
In der Antwortmail werden dann die genauen Treffpunkte bekannt gegeben. Angedacht ist ein Treffen um die Mittagszeit. Wer zum Spaziergang mitgehen möchte, rechne mit 11 Uhr. Alle anderen klären bitte in der Email ihre Vorstellungen mit uns ab. Man kann selbstverständlich auch nur zum gemütlichen Teil am Nachmittag kommen ;-).
Wer teilnimmt auch ohne zu wandern, meldet sich hier an:
Wir müssen nur einen Hinweis geben: Das Treffen findet in NRW statt. Hier gillt die 20/40 Verordnung. Demnach dürfen Hunde über 20 kg oder 40 cm überwiegend nur angeleint geführt werden. Und zwar wie folgt:
Leinenpflicht gilt für alle Hunde gleich welcher Größe und Rasse:
· in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 LHundG),
· in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 LHundG),
· bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LHundG),
· in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 LHundG).-> “Große Hunde” (§ 11 LHundG)
Unter “große Hunde” fallen solche, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Diese Hunde sind innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen.
In NRW gibt es dagegen tatsächlich keine Regelung aufgrund der “Brut- und Setzzeit” anderer Tiere. Aber wir müssen wohl nicht auf einer Tierschutzseite direkt betonen, dass wir selbstverständlich erwarten, dass keiner unserer Hunde andere Tiere gefärdet! Im Zeitraum April bis August sollten Hunde eben auch an der Leine gehen, dort wo sie wildlebende Tiere gefärden können. Ein Treffen ist aber selbst in der privaten Form eine “Versammlung”. Womit wir auf die ausdrückliche Anleinpflicht verweisen müssen.

